Kostenübernahme
In einzelnen Fällen sind bei Umzügen und auch bei Messi Wohnungen Kostenübernahmen durch den Staat oder die Krankenkasse möglich, dies sollten Sie in jeden Falle prüfen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse(n)
Im Falle eines Umzuges in ein betreutes Wohnen oder in eine Wohnung, die im Erdgeschoss liegen können Sie im Falle eines vorhandenen Pflegegrades eine einmalige Kostenübernahme von bis zu 4.180 Euro beantragen.